Backstreet Boys Backstreet's Back
CD, 1999, Re-Release, Multimedia

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Orig. Release 1997
Zeit 48:44
EAN-Nr. 5013705168420
Label/Labelcode JIVE / LC 7925
Plattenfirma/Katalog-Nr. Zomba Recording Corporation / CHIP 186/INT:0516842
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
30 (11 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:44  
1. Everybody 3:47
2. As Long As You Love Me 3:41
3. All I Have To Give 4:34
4. That's The Way I Like It 3:40
5. 10000 Promises 4:03
6. Like A Child 5:05
7. Hey, Mr DJ 4:25
8. Set Adrift On Memory Bliss 3:30
9. That's What She Said 4:04
10. If You Want It To Be Good Girl 4:50
11. If I Don't Have You 7:05

Infos

Herstellungsland lt. CD-Innenring:
SID-Code CD-Master: IFPI L554
SID-Code Presswerk: IFPI 94Z8 (Sony DADC Österreich)

Auf der CD ist das Herstellungsland mit 'Made in EU' angegeben.


Texte im Booklet / Cover

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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