Paola Blue Bayou
CD, 2007

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 2007
Orig. Release 1979
Zeit 40:53
EAN-Nr. 886970646420
Label/Labelcode COLUMBIA / LC 00162
Plattenfirma/Katalog-Nr. Columbia / 88697 06464 2
Musikrichtung Schlager
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:53  
1. Blue Bayou 3:54 C
2. Morgen Bekommst Du Mehr Von Mir 2:34 C
3. Nenn Es Doch Liebe 3:08
4. Sommertraum 3:21
5. Du Gehst An Mir Vorbei 3:33
6. Juke Box 4:11
7. Idaho 3:24
8. Ich Bin Kein Hampelmann 3:06 C
9. Zwischen Dir Und Mir 4:04
10. Stoney 3:17 C
11. Lonely Blue Boy 3:04
12. Wie Man Sich Bettet 3:17

Infos

VÖ: 02.03.2007
VÖ des Original-Albums (LP und MC): Frühjahr 1979

Verkaufs-Charts:
keine Notierung

Single-Auskoppelungen:
1. Morgen bekommst du mehr von mir -> Frühjahr 1977
2. Lonely Blue Boy -> August 1977
3. Blue Bayou -> März 1978
4. Ich bin kein Hampelmann -> September 1978

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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