Peter Green Kolors
LP, 1983

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1983
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Headline Records / HED 2
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. What Am I Doing Here?
A 2. Bad Bad Feeling
A 3. Big Boy Now
A 4. Black Woman
A 5. Bandit
B 6. Same Old Blues
B 7. Liquor And You
B 8. Gotta Do It With Me
B 9. Funky Jam

Infos

Herstellungsland:
[Back Cover] Printed in England

Herstellungsland:
[Label] Keine Angaben

Keine Zeitangaben der Tracks vorhanden.

KEIN EAN
KEIN LC

Peter Green - Guitar / Vocals
Mike Green - Vocals
Daniel Boone - Vocals / Keyboard
Lesley Boone - Vocals
Larry Steele - Bass
Paul Westwood - Bass
Mo Foster - Bass
Bob Bowman - Guitar
Ronnie Johnson - Guitar
Roy Shipston - Keyboard
Webster Johnson - Keyboard
Reg Isadore - Drums
Dave Mattacks - Drums
Jeff Whittaker - Percussion
Trevor Orton - Pipes

Bild 01 Front Cover
Bild 02 Label Seite 1
Bild 03 Label Seite 2
Bild 04 Back Cover

Letzte Aktualisierung 11.10.2015

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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