Hits Of The Seventies - Volume Two
CD

Herstellungsland Schweiz
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 46:27
EAN-Nr. 4011692003343
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Red Line / 300.034
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 46:27  
1. The Rubettes Juke Box Jive 2:57
2. The Sweet Little Willy 3:12
3. George McCrae It's Been So Long 2:12
4. The Glitter Band Goodbye My Love 3:58
5. Barry Blue Dancin' On A Saturday Night 3:10
6. Disco Tex & The Sex-O-Lettes I Wanna Dance With Choo 3:39
7. The Rubettes I Can Do It 2:18
8. The Tymes You Little Trustmaker 2:42
9. Vanity Fare Hitchin A Ride 2:57
10. Billy Ocean Emotions In Motion 3:17
11. Mungo Jerry Baby Jump 3:17
12. Paper Lace The Night Chicago Died 3:38
13. The Fortunes Here Comes That Rainy Day Feeling Again 2:45
14. Maria Muldaur Midnight At The Oasis 3:34
15. Christie Iron Horse 2:51

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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