Golden No.1 Oldies Volume 5
LP, 1980, Special Edition

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1980
Zeit 52:13
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. WEA / 91 631 2 Club Edition
Musikrichtung Rock: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 52:13  
A 1. Lobo I'd Love You To Want Me 4:04
A 2. The Everly Brothers All I Have To Do Is Dream 2:19
A 3. Roberta Flack Killing Me Softly With His Song 4:46
A 4. Percy Sledge When A Man Loves A Woman 2:51
A 5. The Drifters Save The Last Dance For Me 2:34
A 6. Otis Redding /Sittin' On) The Dock Of The Bay 3:43
A 7. The Cascades Rhythm Of The Rain 3:20
A 8. Kenny Rogers & The First Edition Ruby, Don't Take Your Love To Town 2:56
B 9. Sonny & Cher I Got You Babe 3:09
B 10. Norman Greenbaum Spirit In The Sky 3:57
B 11. Miriam Makeba Pata Pata 2:55
B 12. Trini Lopez If I Had A Hammer 3:02
B 13. The Coasters Charlie Brown 2:17
B 14. Tiny Tim Tip-Toe Thru' The Tulips With Me 1:48
B 15. The Doobie Brothers Listen To The Music 4:44
B 16. Gordon Lightfoot If You Could Read My Mind 3:48

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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