Peter Alexander Schöne Weihnacht
LP, 1966

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1966
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode polydor / LC 00309
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor / 249 039
Musikrichtung Volksmusik/Folklore: Weihnachtslieder
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
4 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Schöne Weihnacht
A 2. Schlittenfahrt (Jingle Bells)
A 3. Leise Rieselt Der Schnee
A 4. Weißer Winterwald (Winter Wonderland)
A 5. Waren Auch Die Kinder Brav
A 6. Eine Muh, Eine Mäh
A 7. Heidschi-Bum-Beidschi
B 8. Weihnachtszeit Ist Lichterzeit
B 9. Am Weihnachtsbaum
B 10. Weihnachtszeit Ist Kinderzeit
B 11. Mein Tschick-Tschack-Tschackedi Pony
B 12. Denn Es Ist Weihnachtszeit
B 13. Abendglocken
B 14. Süßer Die Glocken Nie Klingen
B 15. Stille Nacht

Infos

Intershop-Platte / Amiga-Auflage
(Lizenzaufdruck AWA auf dem Label)
Diese Platten wurde im Presswerk des VEB Deutsche Schallplatten Berlin hergestellt.
Die Plattentasche kam aus der BRD.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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