Sarah Brightman Classics - The Best Of Sarah Brightman
CD, 2006, Best-Of

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2006
Zeit 65:56
EAN-Nr. 094637398104
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Angel Records / CDANGE16
Musikrichtung Pop: Pop-Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 65:56  
1. La Wally 4:04
2. Anytime, Anywhere 3:19
3. Ave Maria 2:59
4. Lascia Ch'io Pianga 3:30
5. Hijo De La Luna 4:30
6. What You Never Know 3:26
7. En Aranjuez Con Tu Amor 3:52
8. La Luna 4:59
9. It's A Beautiful Day 3:58
10. Nella Fantasia 3:40
11. The Music Of The Night 5:26
12. O Mio Babbino Caro 2:24
13. Pie Jesu 3:58
14. Winterlight 3:18
15. Nessun Dorma 3:08
16. Time To Say Goodbye (Con Te Partirò) 4:06
17. A Question Of Honour 5:19

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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