ExMS - The 2004 Export Music Sweden Popkomm sampler
Promo-CD, 2004, Cardsleeve

Herstellungsland Schweden
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit 57:24
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. ExMS (Export Music Sweden) / POPKOMM 2004
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 57:24  
1. Why Not! The First Time 3:57
2. The Solution I Have To Quit You 2:51
3. Sofia Loell Unfreeze Me 3:29
4. Helena Eriksson You Are Not The One 4:18
5. Mikeyla Young And Stupid 2:58
6. King Pin Let It Go 3:29
7. Baccara Yes Sir I Can Boogie 4:12
8. Dimbodius Things I Say 4:52
9. Camilla Ringquist For Venus 4:54
10. King Pin I Do Believe 3:50
11. Hellfueled Midnight Lady 4:24
12. Gemini Five Babylon Rocket 3:34
13. Wonderfools Hangin In Hangin Out 3:37
14. Baccara Soy Tu Venus 2:59
15. King Pin I'm Not Crying Over You 4:00

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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