Blackmore's Night Ghost Of A Rose
CD, 2003, Limited Edition, Digipak

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 66:19
EAN-Nr. 693723004327
Label/Labelcode STEAMHAMMER / LC 09002
Plattenfirma/Katalog-Nr. SPV / 74990
Musikrichtung Rock: Mittelalter Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 66:19  
1. Way To Mandalay 6:22
2. 3 Black Crows 3:35
3. Diamonds And Rust 4:49 C
4. Cartouche 3:41
5. Queen For A Day (Part 1) 3:05
6. Queen For A Day (Part 2) 1:30 I
7. Ivory Tower 4:18
8. Nur Eine Minute 1:01 I
9. Ghost Of A Rose 5:39
10. Mr. Peagram's Morris And Sword 1:54 I
11. Loreley 3:29
12. Where Are We Going From Here 3:56
13. Rainbow Blues 4:23 I C
14. All For One 5:29
15. Dandelion Wine 5:36
16. Mid Winter's Night 4:31 B L
17. Way To Mandalay (Radio Edit) 3:01 B

Infos

Ritchie Blackmore: Gitarre, Mandoline, Tambourin
Candice Night: Gesang, div. Flöten
Pat Regan: Keyboards
Sir Robert of Normandie: Bassgitarre
Lord Marnen of Wolfhurst: Violine, Viola
Mike Sorrentino: Schlagzeug, Percussion
Richard Wiederman: Trompete
John Passanante: Posaune

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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