John Lennon & Yoko Ono Unfinished Music No. 1: Two Virgins
LP, 1968

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1968
Zeit 28:54
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Tetragrammaton Records / T-5001
Musikrichtung Sonstiges: Experimentalmusik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
8 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 28:54  
A 1. Two Virgins 14:14
B 2. Two Virgins 14:40

Infos

Herstellung und Verkauf durch "Tetragrammaton Records" der Plattenfirma des US-Comedians Bill Cosby, da der US-Partner von Apple "Capitol Records" die Veröffentlichung verweigerte!
Wegen der Nacktbilder wurde das Cover (Bilder 3+4) in einer versiegelten, braunen Papiertüte verpackt (Bilder 1+2).

Keine Spielzeiten angegeben

Matrize
Seite 1: T-5001-1 MR [eingekreist Bild 7] ∆12796
Seite 2: T-5001-2 MR [eingekreist Bild 8] ∆12796-X

Pressung bei "Monarch Record Mfg. Co." [Matrize Bilder 7+8] in den USA

ACHTUNG: Die US-Erstauflage wurde wie üblich in mehreren im Land verteilten Presswerken gefertigt. Jedes Presswerk rechtfertigt einen eigenen Datensatz (auf Matrizencodes bzw. Fontgrößen des Labeldrucks achten)!

VORSICHT: Es existieren unterschiedliche Counterfeits = Fälschungen (meist ohne Matrizencode)!

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.