Louis Armstrong The Best Of Louis Armstrong
2-LP, Best-Of, Re-Release, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 84:47
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Coral / Cops 1830/1-2
Musikrichtung Jazz: Dixieland, New Orleans Jazz, Swing
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
6 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:24  
A 1. Dipper Mouth Blues 3:14
A 2. Basin Street Blues 3:49
A 3. King Of The Zulus 3:52
A 4. Cornet Chop Sue 2:58
A 5. Potatoe Head Blues 2:23
A 6. Mahogony Hall Stomp 3:55
B 7. I Can't Give You Anything But Love 4:16
B 8. When You're Smiling 4:00
B 9. Song Of The Islands 4:00
B 10. If I Could Be With You 3:16
B 11. Memories Of You 3:26
B 12. (I'll Be Glad When You're Dead) You Rascal You 3:15
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 42:23  
A 1. On The Sunny Side Of The Street 5:45
A 2. Lazy River 3:47
A 3. Georgia On My Mind 3:02
A 4. I Surrender Dear 4:37
A 5. Exactly Like You 4:05
A 6. Some Of These Days 3:02
B 7. A Kiss To Built A Dream On 3:00
B 8. La Vie En Rose 3:20
B 9. Blueberry Hill 2:52
B 10. The Wiffenpoof Song 2:55
B 11. Shadrack 2:43
B 12. When It's Sleepy Time Down South 3:15

Infos

Unter dieser Kat. Nr. sind mir 2 verschiedene Ausgaben bekannt. Hier liegt blaues MCA Coral Label mit Regenbogen vor sowie Frontcover oben links mit Schriftzug "MCA Coral".

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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