Budgie Bandolier
CD, 2004, Re-Release, Multimedia

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Orig. Release 1975
Zeit 33:49
EAN-Nr. 8055202111308
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Noteworthy Productions / NP6
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
10 (3 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 33:49  
1. Breaking All The House Rules 7:17
2. Slipaway 3:55
3. Who Do You Want For Your Love? 6:10
4. I Can't See My Feelings 5:46
5. I Ain't No Mountain 3:30 C
6. Napoleon Bona Part One And Two 7:11
7. Honey B
8. Breaking All The House Rules B L
9. Napoleaon Bona-Part One And Two B L
10. Who Do You Want For Your Love? B L

Infos

'I ain't No Mountain' ist ursprünglich von Andy Fairweather Low

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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