In Goth Daze 2 - Dark Obsessions
DVD, 2007

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 2007
Zeit k.A.
EAN-Nr. 5013929936454
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Cherry Red Records Ltd. / CRDVD164
Musikrichtung Dark Wave/Gothic: Batcave, Deathrock, Gothic Rock
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
DVD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
1. Alien Sex Fiend Boneshaker Baby L
2. Fields Of The Nephilim Power
3. The Gun Club Death Party L
4. Hagar The Womb Dressed To Kill L
5. Specimen Kiss Bang Bang
6. Inca Babies She Mercenary
7. Christian Death Romeo's Distress L
8. NFD Light My Way
9. Creaming Jesus A Forset C
10. Bone Orchard The Mission
11. Razed In Black Cyberium On Speed
12. Ligotage Crime & Passion
13. The Lords Of The New Church Dance With Me
14. Play Dead Sin Of Sins L
15. Cuddly Toys Bring On The Ravers
16. New Skin New Skin
17. Skeletal Family Trees L
18. In Excelsis Carnival Of Damocles L
19. Actifed Creation
20. Love's Crazy Astronauts Feed Me
21. Ghost Dance Deeper Blue L
22. Switchblade Symphony Clown
23. The Wake Christine
24. Rubella Ballet Slant & Slide L
25. Andi Sex Gang Assassin Years
26. Nico Heroes L

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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