Kingdom Of Sorrow Kingdom Of Sorrow
LP, 2008, Limited Edition, Blaues Vinyl, Schwarzes Vinyl, Splatter Vinyl

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Zeit 38:38
EAN-Nr. 781676701216
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Relapse Records / RR 7012-1
Musikrichtung Hardcore: Sludge
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 38:38  
A 1. Hear This Prayer For Her 3:56
A 2. Grieve A Lifetime 3:23
A 3. Piece It All Back Together 3:33
A 4. Lead Into Demise 3:12
A 5. Demon Eyes (Demonized) 2:35
A 6. With Unspoken Words 3:20
B 7. Free The Fallen 2:51
B 8. Screaming Into The Sky 5:40
B 9. Lead The Ghosts Astray 2:31
B 10. Begging For The Truth 3:33
B 11. Buried In Black 4:04

Infos

Limited Edition of 2000.

Pressing Information:
100 Clear (Not available to the public)
400 White w/ Blue Splatter
500 Blue
500 Blue w/ Black Splatter
500 Green w/ Blue Splatter

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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