The Damned The Best Of The Damned
CD, 1987, Best-Of, Re-Release

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1987
Orig. Release 1981
Zeit 63:18
EAN-Nr. 029667030120
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Ace Records Ltd. / CDDAM1
Musikrichtung Punk
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
1 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 63:18  
1. New Rose 2:44
2. Neat, Neat, Neat 2:42
3. Don't Cry Wolf 3:09
4. Love Song 2:04
5. Smash It Up 2:52
6. I Just Can't Be Happy Today 3:35
7. White Rabbit 3:16 C
8. History Of The World, Part 1 3:57
9. Wait For The Blackout 3:57
10. Lively Arts 3:07
11. Looking At You 5:55 L C
12. There Ain't No Sanity Clause 2:30
13. Disco Man 3:18
14. Billy Bad Breaks 3:17
15. Dozen Girls 4:19
16. Stranger On The Town 5:14
17. Generals 3:24
18. Thanks For The Night 3:58

Infos

[Herstellungsland: Angabe Label & Innenring CD]
[Matrix: CDDAM1 . MASTERED BY MAYKING A25]
[SID-Code CD-Master: n/a]
[SID-Code Presswerk: n/a]
[8s. Booklet]

℗ + © 1987 Ace Records Limited

Made in U.K. (Label).

The CD and back cover include the text 'Made in U.K.'.

Track 05 is a previously unreleased demo version.

Track 07 im Original von Jefferson Airplane
Track 11 im Original von MC5

Track 01 02 vom Album Damned Damned Damned (1977).
Track 03 vom Album Music For Pleasure (1977).
Track 04 05 06 11 vom Album Machine Gun Etiquette (1979).
Track 07 von der (Maxi-) Single White Rabbit (1980)
Track 08 09 10 vom Album Black Album (1980).
Track 12 Single There Ain’t No Sanity Clause (1980)
Track 13 14 von der EP Friday 13th (1981).
Track 15 16 17 vom Album Strawberries (1982).
Track 18 Single Thanks For The Night (1984)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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