Kool & The Gang The Hits: Reloaded
2-LP, 2004, Compilation

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2004
Zeit 59:39
EAN-Nr. 808885007110
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Virgin Music Ltd. / S160022
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 28:52  
1. Ladies Night (Feat. Atomic Kitten) 3:44
2. Get Down On It (Feat. Blue & Lil Ki) 4:19
3. Fresh (Feat. Liberty X) 3:29
4. Cherish (Feat. Ashanti) 4:27
5. Celebration (Feat. Lulu & London Community Gospel Choir) 4:12
6. Joanna (Feat. Blazin' Squad) 4:09
7. Too Hot (Feat. Lisa Stansfield) 4:32
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 30:47  
1. (Ohh La La La) Let's Go Dancing / Feat Jimmy Cliff & Bounty Killer 4:43
2. Straight Ahead (Feat. Jamelia) 3:33
3. Steppin' Out (Feat. Beverly Knight) 4:21
4. Hollywood Swingin' (Feat. Jamiroquai) 4:28
5. Stressin' 4:48
6. Jones Vs Jones (Feat. Angie Stone) 4:51
7. Summer Madness (Feat. Youssou Ndour) 4:03

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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