Joan Baez Joan Baez
LP, 1968, Live, Special Edition

Herstellungsland DDR
Veröffentlichungs-Jahr 1968
Orig. Release 1963
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. VEB Deutsche Schallplatten Berlin / 8 45 042
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
10 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Once I Had A Sweetheart L C
A 2. Jackaroe L C
A 3. Don't Think Twice It's All Right L C
A 4. We Shall Overcome L C
A 5. Portland Town L C
A 6. Queen Of Hearts L C
A 7. Manha De Carnaval L C
A 8. Te Ador L C
B 9. Long Black Veil L C
B 10. Railroad Bill L C
B 11. Rambler- Gambler L C
B 12. Fennario L C
B 13. 'nu Bello Cardillo L C
B 14. Three Fishers L C
B 15. Hush Little Baby L C
B 16. Battle Hymn Of The Republic L C

Infos

"Für Dich"- Edition, rot-weißes Amiga-Label.

LP-Titel "In Concert - Part 2" erscheint weder auf dem Cover noch auf dem Label.
Als Cover wurde das Motiv der deutschen LP von Amadeo vergrößert (um den LP Titel zu entfernen) übernommen. Darüber wurde in weißen Lettern nur JOAN BAEZ gedruckt. Anstelle des "Amadeo"-Logos ist das AMIGA-Logo mit dem Zusatz *FÜR DICH, STEREO 8 45 042 abgedruckt.
Auf dem Backcover befinden sich die Tracklist, eine Kurzbio und kurze Inhaltsangaben der einzelnen Songs auf deutsch.
Matrix / Runout (Side A): J6 S0 X 32 845042A ST0453371 1H
Matrix / Runout (Side B): J6 S0 X 32 845042B ST0453372 2F

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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