Rockstar Compilation Volume 14: Dancing Relax
CD, 2003, Heftbeilage

Herstellungsland Italien
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 51:55
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rockstar / RSCD 05/03
Musikrichtung Elektronische Musik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 51:55  
1. Tom Jones Tom Jones International 3:20
2. Jimi Tenor Black Hole 4:10
3. Etienne De Crécy Tempovision (Radio Edit) 3:20
4. Alpha Blue Autumn 4:50
5. Four Tet She Moves She 4:35
6. The Dining Rooms Dreamy Smiles 2:45
7. Groove Armada Ooh Baby 4:55
8. Wuz Use Me 5:50
9. Haktan O'Nal Subfreakie (Timo Maas Remix) [Feat. Martin Bettinghaus] 4:30
10. Velvet Street Spirit (Live @ Rockstar] 4:10 B L C
11. Unbekannt Ror One: "How Do U Test" (Too Much Stress) 9:30 B

Infos

matrix: RSCD 05/03 AUD

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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