Tears For Fears Woman In Chains
Single-CD, 1992, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1992
Orig. Release 1989
Zeit 18:09
EAN-Nr. 042286615929
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Phonogram Ltd. (London) / 866 159-2
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 18:09  
1. Woman In Chains 5:31
2. Badman's Song 8:38
3. Ghost Papa 4:00 I

Infos

CD-Innenring:
SID-Code CD-Master: nicht vorhanden
Matrix: 866 159-2   01   +    Made In Germany
SID-Code Presswerk: nicht vorhanden
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veröffentlicht am 13.April 1992

Tracks 1 & produced by Tears For Fears & David Bascombe, engineered by David Bascombe
Track 1 mixed by Bob Clearmountain
Track 2 mixed in "Superbascombevision"
Track 3 produced by Tim Palmer, Roland Orzabal & Alan Griffiths

Der CD liegt ein Infoblatt der Plattenfirma bei.
Am Rand ist zusatzlich die UK-Katalognummer "IDECD 18" angegeben.
Das ist aber nicht korrekt, da diese CD in Großbritannien unter der Nummer IDECD 16 veröffentlicht wurde.
Unter der Nummer IDECD 18 ist die Single "Break it down again" im Mai 1993 erschienen

Bilder:
1. Cover-Vorderseite
2. Cover-Rückseite
3. Info-Blatt
4. CD

Tracklängen = Software

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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