Mastodon Call Of The Mastodon
CD, 2006, Compilation

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2006
Zeit 28:17
EAN-Nr. 781676651528
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Relapse Records / RR 6515-2
Musikrichtung Hardcore: Grindcore, Mathcore, Sludge
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
16 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 28:17  
1. Shadows That Move 3:37
2. Welcoming War 2:47
3. Thank You For This 1:40
4. We Built This Come Death 2:06
5. Hail To Fire 2:01
6. Battle At Sea 4:14
7. Deep Sea Creature 4:41
8. Slickleg 3:32
9. Call Of The Mastodon 3:39

Infos

Es handelt sich hier um Demo-/EP-Songs aus den Jahren 2000 und 2001.

Tracks 1, 2, 4, 5 + 6: "Lifesblood" EP, 2001
Tracks 3, 7 + 8: "Slick Leg" EP, 2000
Track 9: "Call Of The Mastodon" Demo, 2000


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[Matrix: 0ANG6 7232 6515P]
[SID-Code CD-Master: nicht vorhanden]
[SID-Code Presswerk: IFPI 81**]
[DADR AD/CR]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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