Johann Sebastian Bach Weihnachts-Oratorium
3-LP, 1979, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1979
Zeit 162:43
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode Archiv Produktion / LC 0113
Plattenfirma/Katalog-Nr. Archiv Produktion / 2723 057
Musikrichtung Klassik
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 59:47  
1. Am Ersten Weihnachtstag 28:59
2. Am Zweiten Weihnachtstag 30:48
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 49:39  
1. Am Dritten Weihnachtstag 24:45
2. Am Fest Der Beschneidung Christi 24:54
LP 3
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 53:17  
1. Am Sonntag Nach Neujahr 25:47
2. Am Epiphaniasfest 27:30

Infos

in historischer Besetzung und mit Originalinstrumenten

Regensburger Domspatzen
Einstudierung: Georg Ratzinger

Solisten:
Hubertus Baumann / Frank Sahesch-Pur, Knaben-Sopran
Michael Hoffmann, Knaben-Alt
Heiner Hopfner, Tenor
Nikolaus Hillebrand, Bass

Collegium St. Emmeram
Solisten:
Edward H. Tarr, Tromba
Spiro Rantos / István Krasznai, Violino
Sebastian Kelber / Gerhard Braun, Flauto
Helmut Hucke / Andreas Mirschel, Oboe / Oboe d'amore
Christian Lange / Hans-Georg Renner, Oboe da caccia
Herrmann Baumann / Albert Koster, Corno

Continuo
Klaus Storck, Violoncello
Walter Stiftner, Fagotto
Josef Ulsamer, Violone
Gerd Kaufmann, Organo

Gesamtleitung: Hanns-Martin Schneidt

Booklet anbei

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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