Phil Collins 12"ers
CD, 1987, Compilation, Re-Release, Remix

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1987
Zeit 40:27
EAN-Nr. 022925546920
Label/Labelcode wea / LC 4281
Plattenfirma/Katalog-Nr. WEA International Inc. / 255 469-2 | 2292-55469-2
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:27  
1. Take Me Home [Special Extended Remix] 8:05
2. Sussudio [Special Extended Remix] 6:35
3. Who Said I Would [Special Extended Remix] 5:51
4. Only You Know And I Know [Special Extended Remix] 6:56
5. Don't Lose My Number [Special Extended Remix] 6:36
6. One More Night [Extended Mix] 6:24

Infos

Produzenten: Phil Collins, Hugh Padgham
Remixes: John "Takes" Potolcer

8-seitiges Falt-Booklet:
* Nur einseitig bedruckt mit Auflistung der Einzeltitel, kurzen Produktionsinfos und einigen Farb-Fotos mit Phil Collins

Zwei unterschiedliche Katalognummern-Aufdrucke vorhanden:
* Rückseite Booklet, Rückseite Jewelcase-Einleger und Seitenstege: 2292-55469-2
* CD-Label: 255 469-2

℗ This Compilation 1987 WEA International Inc. © 1987 WEA International Inc.

Identifizierung
CD-Innenring:
SID-Code Presswerk: Nicht vorhanden
SID-Code CD-Master: Nicht vorhanden
CD-Matrize: 255469-2.2 RSA - Barcode

Aufdruck CD-Label: Manufactured In Germany By Record Service GmbH, Alsdorf
Aufdruck Rückseite Jewelcase: Manufactured In Germany: Pressé En Allemagne

GEMA / BIEM
Preiscode: FRANCE WE 835

Bilder:
1) Booklet Cover
2) Booklet Rückseite
3) Booklet aufgeklappt - bedruckte Seite komplett
4) Vorderseite Jewelcase
5) Rückseite Jewelcase
6) CD-Label im Plastik-Tray
7) Matrize CD-Innenring
8) Rückwärtiger Jewelcase-Einleger mit Seitenstegen

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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