Herman van Veen Bitte Nicht Stören
CD, 1996, Live

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 52:15
EAN-Nr. 0731453148529
Label/Labelcode polydor / LC 0309
Plattenfirma/Katalog-Nr. Polydor / 531 485-2
Musikrichtung Pop: Chanson
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 52:15  
1. Zwei Reisende 3:18 L
2. Tin Tin 0:38 L
3. Das Wetter 1:00 L
4. Angelo 4:17 L
5. Bartok 1:51 L
6. Benjamin 3:05 L
7. U-Boot 0:21 L
8. Love Lies 0:41 L
9. Ich Liebe Dich Nicht 3:35 L
10. Das Streichholz 1:11 L
11. Messerschnitt 2:36 L
12. Toupet 1:17 L
13. Wenn Ich Mir Was Wünschen Dürfte 6:02 L
14. Der Inquisitor 1:19 L
15. Solo 1:49 L
16. Nachrichten Im Voraus 1:08 L
17. Das Liebespaar 1:41 L
18. Holzland 1:55 L
19. Marieke 2:42 L
20. Casablanca 3:01 L
21. Zeit Ist Geld 0:13 L
22. Tin Tin 1:24 L
23. Baby, Can I Hold You 3:29 L
24. Voir Un Ami Pleurer 3:42 L

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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