The Greatest US-Hits Volume 2
CD, 1996

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1996
Zeit 48:25
EAN-Nr. 4001504625115
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bud Music / CBU 62511
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 48:25  
1. Ritchie Valens La Bamba 2:03
2. The Isley Brothers Twist & Shout 2:30
3. The Everly Brothers ('till) I Kissed You 2:22
4. Gene Chandler Duke Of Earl [As The Duke Of Earl] 2:20
5. The Hollywood Argyles Alley-Oop 2:30
6. Wilbert Harrison Kansas City 2:30
7. Johnny Tillotson Poetry In Motion 2:29
8. The Chordettes Lollipop 2:08
9. The Turtles Happy Together 2:50
10. The Everly Brothers Bye Bye Love 2:24
11. The Shirelles Will You Love Me Tomorrow 2:42
12. Jimmy Clanton Venus In Blue Jeans 2:19
13. Gene Pitney Only Love Can Break A Heart 2:51
14. Ray Stevens Misty 2:51
15. Andy Williams Butterfly 2:20
16. Ernie Fields Orchestra In The Mood 2:34
17. Del Shannon Hats Off To Larry 2:00
18. The Bobby Fuller Four I Fought The Law 2:15
19. Sandy Nelson Teen Beat 2:22
20. Gary U.S. Bonds School Is In 2:05

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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