Children Of Bodom Blooddrunk
CD + DVD, 2008, Limited Edition, Digipak

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Zeit 77:08
EAN-Nr. 602517619678
Label/Labelcode UNIVERSAL / LC 01846
Plattenfirma/Katalog-Nr. Spinefarm Records / 0602517619578
Musikrichtung Metal: Melodic Death Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
150 (31 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:23  
1. Hellhounds On My Trail 3:58
2. Blooddrunk 4:05
3. Lobodomy 4:24
4. One Day You Will Cry 4:05
5. Smile Pretty For The Devil 3:54
6. Tie My Rope 4:14
7. Done With Everything, Die For Nothing 3:29
8. Banned From Heaven 5:05
9. Roadkill Morning 3:32
10. Ghostriders In The Sky 3:37 B C
DVD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:45  
1. Hellbounds On My Trail [5.1 Surround Mix] 3:58
2. Blooddrunk [5.1 Surround Mix] 4:05
3. Lobodomy [5.1 Surround Mix] 4:24
4. One Day You Will Cry [5.1 Surround Mix] 4:05
5. Smile Pretty For The Devil [5.1 Surround Mix] 3:53
6. Tie My Rope [5.1 Surround Mix] 4:14
7. Done With Everything, Die For Nothing [5.1 Surround Mix] 3:29
8. Banned From Heaven [5.1 Surround Mix] 5:05
9. Roadkill Morning [5.1 Surround Mix] 3:32
10. Blooddrunk [Video]
11. Making Of The Video

Infos

'Ghostriders in the Sky' ist im Original von Stan Jones.

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[Herstellungsland: IFPI-Codes und Aufdruck CD-Innenring "Made in Germany by EDC"]
[Abweichender Aufdruck auf Backcover, CD & DVD: "Made in the EU"]
[Matrixnummer:
CD: 06025 176 196-6 01 * 52101561
DVD: 06025 176 196-5 50 01 * 52089074]
[SID-Code CD- & DVD-Master: IFPI LV26]
[SID-Code Presswerk:
CD: IFPI 0117
DVD: nicht vorhanden]
[Labelcode: LC 01846]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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