Procol Harum Shine On Brightly
LP, Re-Release

Herstellungsland Belgien
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1968
Zeit k.A.
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Cube Records / 853006
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
8 (4 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Quite Rightly So
A 2. Shine On Brightly
A 3. Skip Softly (My Moonbeams)
A 4. Wish Me Well
A 5. Rambling On
B 6. Magdalene (My Regal Zonophone)
B 7. In Held Twas In I

Infos

Track 7 "In Held Twas In I " besteht aus den Teilen:
a) Glimpses Of Nirvana
b) Two Tea Time At The Circus
c) In The Autumn Of My Madness
d) Look To Your Soul
e) Grand Finale

Kat.-Nr.:
Spine & rear cover: CUBE 853006
Label: 853006

(P) 1968
Made in Belgium

Matrix / Runout (Side 1): 853006-A-
Matrix / Runout (Side 2): 853006-B-

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

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Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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