Commander Perkins (WE2) Im Strom Der Unendlichkeit
Tape, 2000, Re-Release

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Orig. Release 1976
Zeit k.A.
EAN-Nr. 743217938246
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG Ariola Miller / 74321 79382 4
Musikrichtung Hörspiel/Hörbuch: Science-Fiction
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Tape
Track Titel Zeit Besonderheit
A 1. Im Strom Der Unendlichkeit
B 2. Im Strom Der Unendlichkeit

Infos

Commander Perkins und Major Hoffmann machen eine unglaubliche Entdeckung: Es gibt eine Verbindung zwischen den Menschen der Wega und denen der Erde.
Das Geheimnis liegt im Dunkel vergangener Jahrtausende verborgen ...
Sprecher:
Funker der Zentrale - Lutz Mackensy
Professor Common - Franz-Josef Steffens
Cindy Common - Gabi Libbach
Oberst Jason - Andreas von der Meden
Dr. Leon Barlow - Christian Mey
Commander Perkins - Horst Stark
Major Hoffmann - Gernot Endemann
Ralph Common - Mathias Lorenz
Weganischer Wortführer - Peter Kirchberger
Telepatische Stimme - Wolfgang Kaven
und die Weganer

Regie: Heikedine Körting - Cover: Hans Möller - Musik: Bert Brac

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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