Byfist Preserving The Past
CD, 2008, Compilation

Herstellungsland Europäische Union
Veröffentlichungs-Jahr 2008
Zeit 50:38
EAN-Nr. 4026219207623
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Rock It Up Records / RIUCD-200807
Musikrichtung Metal: Heavy Metal, Power Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
40 (9 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:38  
1. Mary Celeste 5:01
2. Eternal Damnation 3:36
3. Left To Die 4:41
4. Meltdown 4:54
5. Should Have Known 3:31
6. Eyes Of Geneva 4:03
7. Midnight Mass 3:37
8. Inspiration 5:04
9. Judgement Day 2:23
10. Love Will Find A Way 3:56
11. Hour Glass Of Time 4:34
12. Guaranteed Death 5:18 B

Infos

Tracks 1-4: von der EP "Adrenalin" (1989/1990)
Tracks 5-8: von der EP "You Should Have Known" (1988)
Track 9: bisher unreleased (1988)
Track 10-11: von der 7" "Byfist" (1987)
Track 12: bisher unreleased (2006)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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