Freaky Fukin Weirdoz F.F.W.
CD, 1989

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1989
Zeit 31:35
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode SUB UP RECORDS / LC 8153
Plattenfirma/Katalog-Nr. Sub-Up Records / J.A.T. Music / SUBCD 05
Musikrichtung Rock: Crossover, Funk Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
8 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 31:35  
1. Intro 0:20
2. Bitch Make Sandwich 2:29
3. Jack 3:30
4. Hot Legs 1:54
5. I Man Ground 4:52
6. Peggy Sue 3:37
7. My Donna 4:06
8. Confusion 3:03
9. Voodoo Ripper 3:08
10. ? 0:19
11. Selassie I Is A Weirdow 4:17

Infos

Im Vertrieb der EFA

Katalognummer des Vertriebs: EFA 15515-26

℗ 1989 Sub-Up-Records {Backcover & Disc}
© 1989 J.A.T. Music {Backcover}
© J.A.T. Music {Disc}

Aufdruck Backcover: Manufactured in West-Germany
[SID-Code CD-Master: n/a]
[SID-Code Presswerk: n/a]
[Matrix: CDT-BERLIN EFA 15515 01]
[Trackzeiten: Software (foobar2000)]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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