Manilla Road Mark Of The Beast
2-LP, 2003, Limited Edition, Gatefold, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Zeit 65:58
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Monster Records / MLP 010
Musikrichtung Metal: Epic Metal, Hardrock, Heavy Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
20 (6 privat) 2 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 36:18  
A 1. Mark Of The Beast 9:36
A 2. Court Of Avalon 7:23
B 3. Avatar 9:35
B 4. Dream Sequence 2:45
B 5. Time Trap 6:59
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 29:40  
A 1. Black Lotus 5:03
A 2. Teacher 4:51
A 3. Aftershock 5:09
B 4. Venusian Sea 6:15
B 5. Triumvirate 8:22

Infos

Vorher nie veröffentlichtes Album von 1981
Schwarzes Vinyl limitiert auf 600 Stk.
Es gibt auch noch 100 in durchsichtigem und 300 in blauem Vinyl.

Es findet sich auf dem Tonträger oder dem Cover keine Jahresangabe, die Veröffentlichung dürfte allerdings Anfang 2003 gewesen sein, da ein Werbeflyer von Monster Records von Februar 2003 beiliegt (und auf dem Poster der limitierten Version in durchsichtigem Vinyl, sowie auf der früheren offiziellen Manilla Road Homepage bei Truemetal.org findet sich auch die Jahreszahl 2003).

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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