UFO The Beginning Vol. 8
LP, Compilation, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1973
Zeit 37:27
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode DECCA / LC 0171
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca / 6.21655 AF
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
32 (13 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:27  
1. Evil 3:35
2. Boogie For George 11:30 L
3. Shake It About 3:46
4. Who Do You Love 9:07 L C
5. Treacle People 3:24
6. Prince Kajuku 3:55
7. Follow You Home 2:10

Infos

Der einzige Unterschied zu dieser Veröffentlichung ist die abweichende Katalognummer. Mit dem Verantwortlichen des vorgenannten Datensatzes ist dies abgesprochen. Die Nummer "ND 818" ist bei mir nur an einer Stelle zu sehen. Meine nun gewählte ist die einzige auf der Coverschmalseite und dem Labelaufdruck. Auf der Coverrückseite ist diese in einem Kasten eingerahmt.

Die Besonderheit "Compilation" wählte ich, da hier einige Stücke vorangegangener Alben zusammengelegt wurde.

Tracks A1, A3, B2, B4 from "U.F.O. 1"
Tracks A2, B1 from "U.F.O. Live"
Track B3 from "Flying - One Hour Space Rock"

Dies war eine Serie des Labels 'DECCA', was auch auf der Coverrückseite meiner Veröffentlichung erwähnt wird.

Zitat: Other LP's of "The Beginning"-Series:
"The Moody Blues" (6.21645)
"David Bowie" (6.21680)
"Frijid Pink" (6.21681)
"Cat Stevens" (6.21683)

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.