Manowar Into Glory Ride / Hail To England
CD, Bootleg

Herstellungsland Unbekannt
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Zeit 77:55
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Unbekannt / WI 6001/CD
Musikrichtung Metal: Heavy Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 77:55  
1. Warlord 4:08
2. Secret Of Steel 5:47
3. Glovers Of Metal 5:23
4. Gates Of Valhalla 7:09
5. Hatred 7:36
6. Revelation (Death´s Angel) 6:29
7. March For Revenge (By The Soldiers Of Death) 8:23
8. Blood Of My Enemies 4:09
9. Each Dawn I Die 4:15
10. Kill With Power 3:54
11. Hail To England 4:23
12. Army Of The Immortals 4:23
13. Black Arrows 3:04 I
14. Bridge Of Death 8:52

Infos

Tracks 1 - 7 vom Album "Into Glory Ride" (Orig. Release 1983), Tracks 8 - 14 vom Album "Hail To England" (Orig. Release 1984).


Die CD hat einen schwarzen Schriftdruck auf rotem Hintergrund.

Man kann zwischen den Covern der beiden Originalalben wählen, indem man das aufklappbare Booklet umdreht.


Es gibt das Bootleg in 5 verschiedenen Varianten, die sich durch die Farben des CD-Aufdrucks unterscheiden (siehe weitere Bilder).

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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