Bauhaus Bela Lugosi's Dead
PIC-12", 1988, Re-Release, Glow in the Dark Vinyl

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 1988
Orig. Release 1979
Zeit 14:00
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode k.A.
Plattenfirma/Katalog-Nr. Small Wonder Records / TEENY 2P
Musikrichtung Dark Wave/Gothic
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (1 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
PIC-12"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 14:00  
1. Bela Lugosi's Dead 9:31
2. Boys 3:09
3. Dark Entries [Demo] 1:20

Infos

The original 12" release was on white vinyl and limited to 5000 copies.

There have been various re-releases including the following:

* black vinyl with black-on-white sleeve
* clear vinyl with brown-on-white sleeve
* transparent red vinyl with red-on-white sleeve
* transparent green vinyl with green-on-white sleeve
* transparent blue vinyl with blue-on-white sleeve; and
* glow-in-the-dark picture disk with clear plastic sleeve (this version).

"Dark Entries (demo)" is not listed as a track on the vinyl release,
but it does appear on the record.

The first 5000 CD copies were numbered.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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