AC/DC Back In Black
LP, 2003, Re-Release, Remastered, 180 Gramm Vinyl

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Orig. Release 1980
Zeit 41:31
EAN-Nr. 5099751076513
Label/Labelcode epic / LC 00199
Plattenfirma/Katalog-Nr. Epic / Sony Music Entertainment / EPC 510765 1
Musikrichtung Rock: Hardrock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
29 (9 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 41:31  
A 1. Hells Bells 5:09
A 2. Shoot To Thrill 5:14
A 3. What Do You Do For Money Honey 3:33
A 4. Givin The Dog A Bone 3:30
A 5. Let Me Put My Love Into You 4:12
B 6. Back In Black 4:13
B 7. You Shook Me All Night Long 3:28
B 8. Have A Drink On Me 3:57
B 9. Shake A Leg 4:03
B 10. Rock And Roll Ain´t Noise Pollution 4:12

Infos

Remastered vom Original Tape.

Es existiert ein weiteres Re-Release unter derselben EAN/Katalog-Nr.. Dieses ist 2009 unter dem Columbia-Label erschienen.

Unterschiedliche Tracklist Reihenfolge auf Label und Backsleeve. Die korrekte Reihenfolge ist auf dem Label.

Innenhülle mit Fotos und Linernotes

Spielzeiten Labelangabe.

Bilder
Bild 01: Frontcover
Bild 02: Backcover
Bild 03: Innenhülle
Bild 04: Innenhülle
Bild 05: Label Seite 1
Bild 06: Label Seite 2
Bild 07: EAN-Feld mit Epic-Verweis
Bild 08: Coverrücken mit Epic-Beschriftung (das Re-Release von 2009 trägt den Columbia-Schriftzug)
Bild 09: Detailbereich Backcover
Bild 10: Detailbereich Label

Identifikationsdaten
Matrize 1: 5107651000 / A1
Matrize 2: 5107651000 / B1
Hersteller gem. Matrizenstruktur Record Industry in den Niederlanden.

LC 00199
Label: Epic
RS: SACEM / BIEM
℗ 1980 Leidseplein Presse B.V.
© 1980, 2003 Leidseplein Presse B.V.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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