Lou Barlow Emoh
CD, 2005

Herstellungsland Kanada
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Zeit 50:14
EAN-Nr. 036172955428
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Merge / mrg254
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 50:14  
1. Holding Back the Year 3:30
2. HOME 3:23
3. Caterpillar Girl 3:35
4. Legendary 4:11
5. Royalty 3:45
6. Puzzle 3:36
7. If I Could 3:42
8. Monkey Begun 3:02
9. Morning's After Me 3:44
10. Round-n-Round 2:34
11. Mary 3:10
12. Confused 3:45
13. Imagined Life 4:14
14. The Ballad of Daykitty 4:03

Infos

MERGE Records // (p)/(c) 2005 Merge Records



Singer/Songwriter, Indie Folk
Folk rock, lo-fi


Personnel:

Lou Barlow – acoustic guitar, electric guitar, steel guitar, baritone guitar, bass, piano, vocals, percussion, synthesizer, xylophone, glockenspiel, backing vocals, harp

Erin Hugely – cello
Wally Gagel – synthesizer, rhythm programming
Russell Pollard – drums
Imaad Wasif – acoustic guitar, electric guitar, slide guitar, drums, backing vocals
Mark Scwaber – bass, electric Guitar
Abby Barlow – cello
Jason Loewenstein – knee slapping, drums
Carey Kotsionis – vocal harmonies
Adam Harding – vocal harmonies

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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