Dismember Death Metal
CD, 2005, Re-Release, Remastered

Herstellungsland Russland
Veröffentlichungs-Jahr 2005
Orig. Release 1997
Zeit 56:47
EAN-Nr. 4607092398457
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. CD Maximum/ Regain Records / CDM 0705-2346
Musikrichtung Metal: Death Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 56:47  
1. Of Fire 3:40
2. Trendkiller 2:11
3. Misanthropic 2:59
4. Let The Napalm Rain 3:26
5. Live For The Fear (Of Pain) 2:36
6. Stillborn Ways 4:15
7. Killing Compassion 1:48
8. Bred For War 4:18
9. When Hatred Killed The Light 3:31
10. Ceremonial Comedy 3:25
11. Silent Are The Watchers 3:54
12. Mistweaver 4:08
13. Pagan Savior 3:54 B C
14. Shadowlands 3:31 B
15. Afterimage 4:31 B
16. Shapeshifter 4:40 B

Infos

Jewel Case mit OBI Strip (EAN Nr. nur dort vorhanden!)

Matrix: CDM 0705-2346 IFPI LC77
IFPI ALM02

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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