Marilyn Manson The Fight Song
Promo-Single-CD, 2000, Cardsleeve

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2000
Zeit 2:51
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode INTERSCOPE RECORDS / LC 06406
Plattenfirma/Katalog-Nr. Nothing / Interscope Records / FIGHT1
Musikrichtung Metal: Industrial Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
Promo-Single-CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 2:51  
1. The Fight Song [Radio Version] 2:51

Infos

Produced by Marilyn Manson & D. Sardy
Mixed by D. Sardy
Written by Marilyn Manson & John 5
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Weitere Bilder:
1. Cover
2. Backcover
3. CD
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[Herstellungsland: SID-Code Presswerk]
[Tracklänge: Software]
[Matrixnr.: FIGHT1 01 5 - Barcode (außen)]
[SID-Code CD-Master: IFPI L135 (ganz außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 0498 (innen)]
[Made in UK by PMDC (innen)]
[(P) / (C) 2000 Nothing / Interscope Records]
[Licensed exclusively to Polydor Ltd (UK), a Universal Music company]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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