Ö3 Greatest Hits Volume 7
CD, 1999

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 1999
Zeit 74:55
EAN-Nr. 724349960428
Label/Labelcode EMI AUSTRIA / LC 8428
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Austria / Warner Music Austria / Universal / 7243 4 99604 2 8
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Künstler/Band Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 74:55  
1. Stars On 54 If You Could Read My Mind 3:27 C
2. Sasha If You Believe 3:59
3. Faith Hill This Kiss 3:14
4. Simple Minds Don't You 4:20
5. Cher Believe 3:58
6. Roxette Wish I Could Fly 3:59
7. Robbie Williams No Regrets 4:00
8. Eurythmics There Must Be An Angel 5:21
9. Will Smith Miami 3:18
10. Spice Girls Goodbye 4:20
11. John Waite Missing You 4:24
12. Take That Back For Good 4:00
13. Jennifer Brown Tuesday Afternoon 4:07
14. Zucchero & Paul Young Senza Una Donna 4:27
15. Boyzone No Matter What 4:33
16. UB40 Red Red Wine 3:03 C
17. Emilia Big Big World 3:22
18. R.E.M. Daysleeper [Live Aus Wien] 3:14 L
19. Tinka When U Leave 3:49

Infos

Matrix EMI UDEN
IFPI L046

Song 1: Original von Gordon Lightfoot, 1970
Song 16: Original von Neil Diamond, 1967

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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