The Rolling Stones Beggars Banquet
CD, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1968
Zeit 40:34
EAN-Nr. 042280008420
Label/Labelcode LONDON / LC 0253
Plattenfirma/Katalog-Nr. Decca Record Co. Ltd., London, England, The / 800 084-2
Musikrichtung Rock: Blues Rock, Folk Rock, Roots Rock/Americana
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
3 (3 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:34  
1. Sympathy For The Devil 6:27
2. No Expectations 4:02
3. Dear Doctor 3:27
4. Parachute Woman 2:24
5. Jig-Saw Puzzle 6:17
6. Street Fighting Man 3:18
7. Prodigal Son 2:55 C
8. Stray Cat Blues 4:41
9. Factory Girl 2:12
10. Salt Of The Earth 4:51

Infos

Originally Released: 6th December 1968
Released on CD (first-time): 1984 (with different Artwork)


"Prodigal Son" originally by Rev. Robert Wilkins


℗ 1968 The Decca Record Co. Ltd., London, England {Backcover & Booklet (innen)}
© 1984 The Decca Record Co. Ltd., London, England {Backcover & Booklet (innen)}
℗ 1968 The Decca Records Co. Ltd., London {Disc}

Nachpressung:
Aufdruck Backcover & Booklet (Rückseite): CD is manufactured in West Germany; Printed in West Germany/Imprimé en Allemagne/Made in West Germany
Aufdruck Disc: Made in Germany
Aufdruck (innerer) Innenring: Made in Germany
[SID-Code CD-Master: n/a]
[SID-Code Presswerk: n/a]
[Matrix: 800 084-2 04 +]
[Trackzeiten: Software (DeaDBeeF)]

Anmerkung zur Pressung:
Dieser Tonträger unterscheidet sich von diesem aufgrund der Matrix, sowie dem Aufdruck auf der Disc.

Anmerkung zum Herstellungsjahr:
Aufgrund des Aufdrucks Made in Germany (Disc & Innenring) anstatt Made in West Germany, sowie nicht vorhandener Sid-Codes,
wurde dieser Tonträger (sehr wahrscheinlich) im Zeitraum zwischen 1990 - 1993 gepresst.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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