Pungent Stench Ampeauty
2-LP, 2018, Limited Edition, Re-Release, Graues Vinyl

Herstellungsland Großbritannien
Veröffentlichungs-Jahr 2018
Orig. Release 2003
Zeit 57:17
EAN-Nr. 803343184006
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Back On Black / BOBV620LPLTD
Musikrichtung Metal: Death Metal
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
7 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 29:20  
A 1. Lynndie (She-Wolf Of Abu Ghraib) 6:54
A 2. Invisible Empire 5:58
B 3. The Amp Hymn 6:01
B 4. The Passion Of Lucifer 4:47
B 5. Got Milf? 5:40
LP 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 27:57  
A 1. Human Garbage 5:49
A 2. Apotemnophiliac 4:05
A 3. No Guts No Glory 5:04
B 4. Same Shit – Different Asshole 4:39
B 5. Fear The Grand Inquisitor 8:20

Infos

Limited to 1000 copies in grey vinyl.
EAN on backsticker: 803343184006

℗ 2003 Nuclear Blast GmbH © 2018 Back On Black. Under licence from Nuclear Blast GmbH. (Bild 9)
Druckfehler auf dem Backcover:
℗ Nuclear Blast GmbH 2013 © Back On Black 2018. Under licence from Nuclear Blast GmbH. (Bild 10)

[Matrix side A: 177589 E1/A]
[Matrix side B: 177589 E2/A]
[Matrix side C: 177589 E3/A]
[Matrix side D: 177589 E4/A]

Ursprünglich wurde als Erscheinungsdatum dieser Neuauflage der 26.10.2018 angegeben. Bei verschiedenen Anbietern wurde das Album jedoch bereits ab 09.10.2018 (z.B. HHV) geliefert. Nuclear Blast versendete ab 11.10.2018!

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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