David Bowie Best Of Bowie
CD, 2002, Best-Of

Herstellungsland Niederlande
Veröffentlichungs-Jahr 2002
Zeit 77:55
EAN-Nr. 724354191220
Label/Labelcode EMI / LC 0542
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI Records Ltd. / 7243 5 41912 2 0
Musikrichtung Rock: Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
5 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 77:55  
1. Let's Dance [Single Version] 4:08
2. Ashes To Ashes [Single Version] 3:35
3. Helden [Single Version] 3:37
4. Fame '90 [Gass Remix] 3:37
5. Young Americans [Single Version] 3:13
6. Fashion [Single Version] 3:25
7. Ziggy Stardust 3:12
8. Space Oddity 5:12
9. When The Wind Blows [Radio Edit] 3:33
10. Cat People (Putting Out Fire) [Single Version] 4:08
11. Sound And Vision 3:03
12. Loving The Alien [Single Version] 4:43
13. Blue Jean 3:10
14. China Girl [Single Version] 4:15
15. Under Pressure [With Queen] 3:56
16. Dancing In The Street [With Mick Jagger] 3:20
17. Absolute Beginners [Single Version] 5:37
18. This Is Not America [ With The Pat Metheny Group] 3:51
19. Thursday's Child [Radio Edit] 4:25
20. Slow Burn [Radio Edit] 3:55

Infos

Unterscheidet sich von DS 128450, mit gleicher EAN-Nummer, durch ein anderes Herstellungsland.

Unterscheidet sich von allen anderen niederländischen Datensätzen, die keine 2-CD-Versionen sind, mindestens durch die EAN-Nummer:
DS 1161615
DS 1182002

Herstellungsland:
SID-Codes → Niederlande (siehe unten)
Label → Made in the EU
Backcover → Printed in the EU

Herstellungsjahr:
Label & Backcover → 2002

Spielzeiten & Mixangaben:
Booklet

Identifikationsmerkmale:
SID CD-Master: L047
SID Presswerk: 15**
Matrix: 5419122 @ 1
Weiteres (Außenring): [EMI UDEN]; [1-1-3-NL]; [Strichcode]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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