Roxette The 30 Biggest Hits - XXX
2-CD, 2015, Compilation

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 2015
Zeit 122:23
EAN-Nr. 5054196416058
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Parlophone Music Sweden AB / 5054196416058
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
9 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD 1
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 61:36  
1. The Look 3:55
2. Dressed For Success 4:11
3. Dangerous 3:49
4. It Must Have Been Love 4:18
5. How Do You Do! 3:10
6. Wish I Could Fly 4:40
7. Spending My Time 4:35
8. Almost Unreal 3:57
9. The Big L 4:29
10. Fading Like A Flower 3:53
11. Crash! Boom! Bang! 4:26
12. June Afternoon 4:11
13. Queen Of Rain 4:56
14. Opportunity Nox 2:59
15. Perfect Day 4:07
CD 2
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 60:47  
1. Joyride 4:00
2. Sleeping In My Car 3:33
3. Listen To Your Heart 5:13
4. Run To You 3:38
5. Real Sugar 3:16
6. Milk And Toast And Honey 4:02
7. Stars 3:56
8. Vulnerable 4:27
9. The Centre Of The Heart (Is A Suburb To The Brain) 3:21
10. A Thing About You 3:47
11. Anyone 4:31
12. You Don’T Understand Me 4:27
13. She’S Got Nothing On (But The Radio) 3:33
14. (Do You Get) Excited? 4:15
15. The Sweet Hello, The Sad Goodbye [Bassflow Remake] 4:48

Infos

[Herstellungsland: Angabe Innenring CD]
[Matrix: (Warner-Logo) 56569435/5054196416058-1 23]
[SID-Code CD-Master: IFPI LB47]
[SID-Code Presswerk: IFPI 07**]
[12s. Booklet]
[℗ + © 2015 Parlophone Music Sweden AB]

Aktuell (15.12.23) existieren zwei Ausgaben mit identischer EAN und Herstellungsland:
Version 1: SID – Codes 05** / L01*
Diese Version: SID – Codes 07** / LB47

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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