David Bowie Never Let Me Down
12", 1987

Herstellungsland USA
Veröffentlichungs-Jahr 1987
Zeit 24:32
EAN-Nr. 077771925511
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. EMI America / V-19255
Musikrichtung Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
12"
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 24:32  
A 1. Never Let Me Down [Extended Dance Remix] 6:50
A 2. Never Let Me Down [7" Remix Edit] 3:55
B 3. Never Let Me Down [Dub] 3:55
B 4. Never Let Me Down [Acapella] 2:00
B 5. Never Let Me Down [Instrumental] 4:00
B 6. '87 And Cry [Single Version] 3:52

Infos

Alto Saxophone – David Eiland
Design – Mick Haggerty
Engineer – Steve Hodge (tracks: A1 to B3)
Keyboards [Additional] – Steve Hodge
Lyrics By – David Bowie
Music By – Carlos Alomar (tracks: A1 to B3), David Bowie
Photography By – Greg Gorman
Producer – David Bowie, David Richards
Synthesizer [Additional] – Spencer Bernard

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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