Barbara Dennerlein Bebab
CD, Live, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1985
Zeit 59:51
EAN-Nr. 4007198801590
Label/Labelcode RECORDS BEBAB / LC 8526
Plattenfirma/Katalog-Nr. Bebab Records / 25 09 64
Musikrichtung Jazz
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 59:51  
1. Rush Hour 7:38 I L
2. Tribute To Charlie 7:14 I L
3. Stormy Weather Blues 6:17 I L
4. Bo-Peep 5:43 I L
5. Just Play 6:06 I L
6. Toscanian Sunset 6:33 I L
7. Au Privave 5:00 I L C
8. This Old Fairy-Tale 6:05 I L
9. A Night In Tunesia 9:15 I L C

Infos

Das Barbara Dennerlein Quintett:
Joe Nay (dr)
Jürgen Seefelder (ts)
Hermann Breuer (tbn)
Allan Praskin (as)
Barbara Dennerlein (org, ped)

Alle Kompositionen von Barbara Dennerlein
„Au Privave“ von Charlie Parker
„A Night in Tunisia“ von Dizzy Gillespie

Live aufgenommen am 27. Juli 1985 im Allotria Jazzclub, München
Made in W. Germany by P+O - Pallas
________________________________________________________________________________________

[Re-Release unbekannten Datums nach 1994]
[Herstellungsland gemäß SID-Codes (Innenring):]
[SID-Code CD-Master: IFPI L961]
[SID-Code Presswerk: IFPI 3J**]
[CD-Matrix: 250964 P+O-163-C1 09-01]
[SPARS-Code: ADD]
[Die EAN befindet sich ausschließlich auf einem Sticker auf dem Backcover-Jewelcase, innerhalb der Zellophan-Versiegelung.]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.