Lisa Stansfield Face Up
CD, 2003, Re-Release

Herstellungsland Frankreich
Veröffentlichungs-Jahr 2003
Orig. Release 2001
Zeit 73:53
EAN-Nr. 828765437721
Label/Labelcode ARISTA / LC 03484
Plattenfirma/Katalog-Nr. BMG UK & Ireland Ltd. / 82876543772
Musikrichtung Pop
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 73:53  
1. I've Got Something Better 4:24
2. Let's Just Call It Love 4:16
3. You Can Do That 4:29
4. How Could You? 4:33
5. Candy 5:05
6. I'm Coming To Get You 3:54
7. 8-3-1 4:30
8. Wish On Me 4:49
9. Boyfriend 4:44
10. Don't Leave Now I'm In Love 4:17
11. Didn't I 4:51
12. Face Up 4:52
13. When The Last Sun Goes Down 3:56
14. All Over Me 5:09 B
15. Can't Wait To 4:27 B
16. You Get Me 5:37 B

Infos

IFPI RV04
IFPI LB45
51203406/82876543772 21

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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