Crosby, Stills & Nash Crosby, Stills & Nash
LP, 1969, Gatefold

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1969
Zeit 40:30
EAN-Nr. nicht vorhanden
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Atlantic Recording Corporation / ATL 40 033 (SD 8229)
Musikrichtung Rock: Folk Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
LP
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 40:30  
A 1. Suite: Judy Blue Eyes 7:22
A 2. Marrakesh Express 2:36
A 3. Guinnevere 4:43
A 4. You Don't Have To Cry 2:43
A 5. Pre-Road Downs 2:59
B 6. Wooden Ships 5:22
B 7. Lady Of The Island 2:36
B 8. Helplessly Hoping 2:37
B 9. Long Time Gone 4:17
B 10. 49 Bye-Byes 5:15

Infos

Unterscheidet sich von den deutschen Nachpressungen Version 1, Version 2 und Version 3 durch die Labelung.

Die eingeklammerte Katalog-Nr. SD 8229 ist überall mit angegeben: Cover, Coverrücken und Label

Einlagefaltblatt mit Songtexten

Spielzeiten Cover-/Labelangabe.

Bilder hr
Bild 01: Frontcover
Bild 02: Backcover
Bild 03: Gatefold Innen links
Bild 04: Gatefold Innen rechts
Bild 05: Einlagefaltblatt
Bild 06: Einlagefaltblatt
Bild 07: Label Seite 1
Bild 08: Label Seite 2

Identifikationsdaten
Aufdruck Cover: MADE IN GERMANY
Aufdruck Cover: PRINTED IN GERMANY BY CARL v.o.LINNEPE, 588 LÜDENSCHEID
Aufdruck Labels: MFG. BY ATLANTIC RECORDING CORP., 1841 BROADWAY, NEW YORK, N.Y.
Matrize 1: ST-A-691575-B
Matrize 2: ST-A-691576-B

LC nicht vorhanden
Label: Atlantic
RS: GEMA
(P) 1969
(C) nicht vorhanden

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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