Marianne Faithfull Broken English
CD, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr unbekannt
Orig. Release 1979
Zeit 37:55
EAN-Nr. 042284235525
Label/Labelcode ISLAND / LC 0407
Plattenfirma/Katalog-Nr. Island Records / IMCD11 (842 355-2)
Musikrichtung Singer/Songwriter/Liedermacher
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
43 (14 privat) 1 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 37:55  
1. Broken English 4:40
2. Witches' Song 4:48
3. Brain Drain 4:18
4. Guilt 5:13
5. Ballad Of Lucy Jordan 4:15
6. What's The Hurry 3:08
7. Working Class Hero 4:45
8. Why D'ya Do It 6:48

Infos

Produced for Airstream by Mark Miller Mundy

Recorded at Matrix Studios
Engineer: Bob Potter
Mixed at Roundhouse Studios
Engineer: Ed Thacker

Sleeve photography: Dennis Morris

(P) 1979 Island Records Ltd.
(C) 1979 Island Records Ltd.
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Weitere Bilder:
1. Cover
2. Backcover
3. Rückseite Booklet
4. Booklet innen
5. Ansicht CD
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[Herstellungsland: SID-Code Presswerk, Text Matritze; Aufdruck CD abweichend: "Made in France by PMDC"]
[Tracklängen: Software; Tracklängen Aufdruck CD-Label leicht abweichend]
[Matrixnummer: 00422; 842 355-2; 02 ∗ 51392256; Made in Germany by EDC; B; 4x Universal-Logo - Barcode]
[SID-Code CD-Master: IFPI LV26 (außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 0134 (innen)]
[Booklet: 4-seitig, gefaltet, Tracklist, Angaben zu Tracks, Künstler(n) + Produktion, Credits]
[LC 0407]

VÖ dieser CD frühestens 2005 möglich, da der Name des Presswerks erst seit 2005 so existiert.

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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