Die Angefahrenen Schulkinder Osnabrück
CD, 1992, Re-Release

Herstellungsland Deutschland
Veröffentlichungs-Jahr 1992
Zeit 55:23
EAN-Nr. 0718751185227
Label/Labelcode POGO POP Muzik / LC 8621
Plattenfirma/Katalog-Nr. Pogo Pop / 11852/26
Musikrichtung Comedy: Satire
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
2 (1 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 55:23  
1. Overtüre 1:21
2. Gekackt 1:26
3. Law And Order Broke Up That Old Gang Of Mine (Steffi Doodle Doo) 4:33
4. Karneval 2:12
5. Ein Märchen 4:48
6. Das Onkellied 2:17
7. Zwei Gedichte 0:21
8. Doch Schon Morgen 3:15
9. Absolut Große Frauen 1:20
10. Jeder Sieht's, Jeder Riecht's, Jeder Kennt's 5:15
11. Die Musikanten Sind Da 8:32
12. Gestern 2:33
13. Marina 3:00
14. Sieh Herr Meine Hände 3:45
15. Tötet Onkel Dittmeyer 3:23
16. Ein Bischen Freundlichkeit 7:22

Infos

Matrixnummer: BOD EFA 11852-2

Auf der ersten Veröffentlichung war an Stelle 3 noch der Track "I Wanna Make Love To Steffi Graf". Nach verlorenem Prozess wurde das Lied ersetzt:

"Schulkinder gegen Graf. Im Mai 1994 verlieren die Schulkinder in letzter Instanz und zahlen die Rekordschmerzensgeldsumme von 60.000 DM (zuzüglich Zinsen, Anwalts- und Gerichtskosten).

The song I Wanna Make Love to Steffi Graf by Die Angefahrenen Schulkinder was banned, and the group fined 60,000 Deutschmarks for insulting
behaviour. All copies of the record were confiscated."

Quelle: http://www.dieangefahrenenschulkinder.de

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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