John Lennon & Yoko Ono Wedding Album
CD, 1997, Re-Release

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 1997
Orig. Release 1969
Zeit k.A.
EAN-Nr. 014431041327
Label/Labelcode RYKO / LC 2619
Plattenfirma/Katalog-Nr. Eigenproduktion / RCD10413
Musikrichtung Rock: Blues Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
0 (2 privat) 0 0

Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
1. Wedding
2. Amsterdam
3. Who Has Seen The Wind?
4. Listen, The Snow Is Falling
5. Don't Worry Kyoko (Mummy's Only Looking For Her Hand In The Snow)

Infos

WV des dritten und letzten gemeinsamen Albums der "Unfinished Music" von John Lennon und Yoko Ono von 1969 unter Hinzufügung zweier Single-B-Sites und einer unveröffentlichten Aufnahme

Track 1+2 Original-Album Wedding Album (Unfinished Music No. 3)
Track 3 B-Site der Single Instant Karma! (We All Shine On)
Track 4 B-Site der Single Happy Xmas (War Is Over)
beide Tracks Yoko Ono & Plastic Ono Band [feat. John Lennon (g)]
Track 5 zuvor unveröffentlichtes Bonusstück aus den Sessions im Queen Charlotte Hospital vom November 1968 [Yoko Ono (voc) & John Lennon (g)]

(C) Yoko Ono (Europa-Vertrieb durch Rykodisc Europe)

IFPI 94** / IFPI L551

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

Da Musik-Sammler.de nachwievor von privater Hand administriert, betrieben und bezahlt wird, ist jede Abmahnung ein existenzbedrohendes Risiko. Nach der letzten Abmahnung, die einen 5-stelligen(!) Betrag forderte, sehe ich mich nun gezwungen drastische Maßnahmen zu ergreifen oder die Seite komplett aufzugeben. Daher werden jetzt alle hochgeladenen Bilder der Veröffentlichungen für NICHT-EINGELOGGTE Nutzer verpixelt. Wer einen Musik-Sammler.de Nutzeraccount hat, braucht sich also einfach nur einmal anmelden und sieht wieder alles wie gewohnt.