Biters The Future Ain't What It Used To Be
CD, 2017

Herstellungsland Österreich
Veröffentlichungs-Jahr 2017
Zeit 33:11
EAN-Nr. 817195020412
Label/Labelcode nicht vorhanden
Plattenfirma/Katalog-Nr. Earache Records Ltd. / MOSH593
Musikrichtung Rock: Classic Rock, Glamrock, Hardrock, Pop-Rock
Sammlungen Gesucht Flohmarkt
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Tracklist

I = Instrumental L = Live B = Bonustrack H = Hidden Track C = Coversong
CD
Track Titel Zeit Besonderheit
Gesamtzeit 33:11  
1. Let It Roll 3:36
2. Stone Cold Love 3:28
3. Callin' You Home 3:28
4. Don't Turn This Good Heart Bad 2:56
5. Gypsy Rose 3:08
6. No Stranger To Heartache 2:49
7. Vulture City 3:14
8. Hollywood 3:17
9. Chasin' The Feeling 3:29
10. Goin' Back To Georgia 3:46

Infos

[Tracklängen: Software]
[Labelcode: nicht vorhanden]
[Herstellungsland: SID-Code]
[SID-Code CD-Master: IFPI L552 (außen)]
[SID-Code Presswerk: IFPI 94** (innen)]
[Matrix: MOSH593CD 12 A00]

Warum sind die Cover-Bilder verpixelt?

Bedankt euch bei deutschen Abmahn-Anwälten

Leider passiert es immer wieder, dass Abmahnungen für angebliche Copyright-Verletzungen ins Haus flattern. Ganz häufig ist es der Fall, dass auf dem Frontcover ein Foto oder eine Grafik eines Fotografen oder Künstlers genutzt wird, was dann nur mit dem Namen der Band und dem Titel des Albums versehen wurde. Das ursprüngliche Foto/Kunstwerk ist somit immer noch sehr prominent zu sehen. Die Abmahner nutzen zumeist automatisierte Prozesse, die das Netz nach unlizensierten Nutzungen der Werke ihrer Mandanten durchsuchen und dabei Abweichungen bis zu einem gewissen Prozentgrad ignorieren. Somit gibt es also häufig angebliche Treffer. Obwohl das Foto/Kunstwerk von den Plattenfirmen oder Bands ganz legal für die Veröffentlichung lizensiert wurde, ist dies den Abmahnern egal, ganz oft wissen die ja nicht einmal, was für eine einzelne Veröffentlichung abgemacht wurde. Die sehen nur die angebliche Copyright-Verletzung und fordern die dicke Kohle.

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